Deutsches Demokratieverständnis: Parlamentspräsident hält sich nicht an Gesetze

Dass das deutsche Demokratieverständnis mir etwas auf den Senkel geht, habe ich bereits in einigen anderen Postings erkenntlich gemacht - und werde es auch weiterhin tun. Was ich jedoch eben bei Robert gesehen habe, lässt mir wieder einmal die Spucke im Halse stecken:

Laut einem Eintrag im Stern Blog von Hans Martin Tillack weigert sich Parlamentspräsident Norbert Lammert, seine Nebeneinkünfte preis zu geben. Nach dem Abgeordnetengesetz sind alle Bundestagsabgeordnete dazu verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte bekannt zu machen und ein Präsident sollte hier ganz vorne als Vorbild und Beachter der Gesetze gelten:

§ 44a Abs. 4 Satz 1, 44b AbgG

(4) Tätigkeiten vor Übernahme des Mandats sowie Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf für die Ausübung des Mandats bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können, sind nach Maßgabe der Verhaltensregeln (§ 44b) anzuzeigen und zu veröffentlichen. Werden anzeigepflichtigeTätigkeiten oder Einkünfte nicht angezeigt, kann das Präsidium ein Ordnungsgeld bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung festsetzen. Der Präsident macht das Ordnungsgeld durch Verwaltungsakt geltend. § 31 bleibt unberührt. Das Nähere bestimmen die Verhaltensregeln nach § 44b.

§ 44b Verhaltensregeln
Der Bundestag gibt sich Verhaltensregeln, die insbesondere Bestimmungen enthalten müssen über
1. die Fälle einer Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten vor der Mitgliedschaft im Bundestag sowie von Tätigkeiten neben dem Mandat;
2. die Fälle einer Pflicht zur Anzeige der Art und Höhe der Einkünfte neben dem Mandat oberhalb festgelegter Mindestbeträge;

3. die Pflicht zur Rechnungsführung und zur Anzeige von Spenden oberhalb festgelegter Mindestbeträge sowie Annahmeverbote und Ablieferungspflichten in den in den Verhaltensregeln näher bestimmten Fällen;
4. die Veröffentlichung von Angaben im Amtlichen Handbuch und im Internet;
5. das Verfahren sowie die Befugnisse und Pflichten des Präsidiums und des Präsidenten bei Entscheidungen nach § 44a Abs. 3 und 4

Lammert hält jedoch seine Nebeneinkünfte geheim - mit der Begründung, dass das Bundesverfassungsgericht noch nicht über eine Klage von 6 Abgeordneten entschieden hat. Dass er sich derweil trotzdem an geltendes Recht halten muss, ist dem Herrn Präsidenten wohl nicht bekannt?

Macht man den Umkehrschluss, so kommt man auf einen weiteren Blogposting beim Stern:

Nur am Rande: Liebe Leser, Ihnen sei nicht empfohlen, Lammerts Beispiel zu folgen und der Polizei etwa mit folgenden Worten zu begegnen: “Herr Wachtmeister, ich hatte gute Gründe, mein Auto auf dem Gehweg zu parken!”

Am besten schickt man gleich noch eine Anklage hinterher und muss sich nicht mehr darum kümmern, solange das Gericht nicht entschieden hat. Und wenn die Anklage erst gar nicht angenommen wird, ist man sowieso der Gewinner - wie Lammert, der hat es auch so gemacht:

Glaubt man Zeitungsberichten, dann gibt es unter den acht Richtern ein Patt. Vier finden das Gesetz verfassungskonform, vier nicht. Das heisst eigentlich, dass die Beschwerde abgelehnt werden muss.

Sehr schön finde ich auch folgenden Satz:

Wohl wahr, Lammert war bei der Bundestagsabstimmung 2005 gegen die Veröffentlichungspflicht. Aber Mehrheit ist Mehrheit. Demokratie gilt auch dann, wenn man verliert.

Solche Skandale sollten von Bloggern soweit aufgenommen werden, bis irgendwann die Bild darüber berichtet. Und ich bin mir sicher, dass dann Lammert schnell zur Veröffentlichung bereit ist ;-)

Meiner Meinung nach sollten höhere Politiker eh keine Nebenjobs annehmen dürfen. Erst durch die Aktion Geld oder Leben wurde wieder bekannt, dass an dem Tag keine Entscheidungen im Bundestag getroffen werden konnten - nicht wegen der Demo, sondern weil zu wenig Abgeordnete zur Stimmabgabe anwesend waren. Jungs, kümmert euch weniger um euere Nebenjobs, sondern macht mal endlich wieder gute Politik!
Dass die deutsche Politik eine Politik für die deutschen Großkonzerne (_nicht_ für die gesamte Wirtschaft!) ist, da stimme ich “Geld oder Leben” voll zu. Es ist ja auch logisch, wenn die Hälfte der deutschen Entscheidungsträger in Vorstanden oder Aufsichtsräten großer Firmen sitzen.

5 Responses to “Deutsches Demokratieverständnis: Parlamentspräsident hält sich nicht an Gesetze”

  1. gold Says:

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